Was macht ein Bundesrat eigentlich?

Der Sommer neigt sich allmählich dem Ende zu und die Arbeit des Bundesrates nimmt allmählich wieder Fahrt auf. Eine gute Gelegenheit eine der meistgefragten Fragen meiner Freunde und Bekannten im Zusammenhang mit meinem Beruf zu klären: was macht ein Bundesrat eigentlich?

Das österreichische Parlament besteht aus Nationalrat und Bundesrat. Der Bundesrat wird nicht gewählt, sondern von den Landtagen aller neun Bundesländer beschickt.

Derzeit gibt es 61 Bundesräte. Jedes Bundesland entsendet – je nach Bevölkerungsanzahl – mindestens drei und maximal zwölf Mitglieder. Da Vorarlberg zu den kleinsten Bundesländern gehört, gibt es derzeit 3 Bundesräte aus Vorarlberg. Zwei davon (meine Kollegin Christine Schwarz-Fuchs und ich) sind von der ÖVP entsandt und einer von den Grünen. Alle fünf Jahre werden wieder neue Vertreter gewählt.

Jedes halbe Jahr hat ein Bundesland den Vorsitz im Bundesrat. PräsidentIn des Bundesrats ist jeweils der/die erstgereihte VertreterIn des Wahlvorschlages des vorsitzführenden Bundeslandes. Seit Juli hat aktuell Salzburg den Vorsitz und stellt somit die Bundesratspräsidentin. Vorarlberg ist dann von Jänner bis Juni 2022 mit dem Vorsitz an der Reihe.

Der Bundesrat vertritt die Länderinteressen auf Bundesebene und wirkt an der Gesetzgebung des Bundes mit. Jeder Gesetzesbeschluss, der im Nationalrat gefällt wurde, wird dem Bundesrat unverzüglich übermittelt. Zuerst diskutiert ein Ausschuss des Bundesrates über das Thema, anschließend wird das Thema in der sogenannten Plenarsitzung meist öffentlichkeitswirksam diskutiert und darüber abgestimmt. Jeder Bundesrat ist somit auch Mitglied mehrerer Ausschüsse. Ich beispielsweise bin Mitglied in 5 Ausschüssen: Ausschuss für Familie und Jugend, Kinderrechteausschuss, Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie im Ausschuss für Sportangelegenheiten. Diese Sitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das, was ihr dann mitverfolgen könnt, sind dann die Plenarsitzungen des Bundesrates, welche zeitlich nach den Ausschusssitzungen stattfinden. Dort wird über die vom Nationalrat beschlossenen Gesetze abgestimmt.

Der Bundesrat kann innerhalb einer Frist von 8 Wochen beschließen, einen begründeten Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates zu erheben. Was viele nicht wissen: Der Bundesrat kann aber nur gegen den gesamten Gesetzesbeschluss Einspruch erheben. Änderungen einzelner Paragraphen sind durch den Bundesrat nicht möglich.

Betrifft ein Gesetz nicht direkt Interessen der Bundesländer, dann ist dieses Veto lediglich aufschiebend. Das bedeutet, dass der Nationalrat in diesem Fällen seinen ursprünglichen Beschluss wiederholen kann, womit es beim ursprünglichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates bleibt. Der Nationalrat kann also auf das neue Gesetz beharren und es kommt zeitlich etwas später in Kraft. In den letzten Monaten, wo viele Covid 19 Gesetze beschlossen wurden, kam dies einige Male vor, dass die Opposition gegen ein Gesetz gestimmt hat. Somit kam dies durch den Beharrungsbeschluss im Nationalrat erst deutlich später in Kraft.

In der Bundesverfassung sind jedoch auch Fälle festgelegt, in denen dem Bundesrat ein Zustimmungsrecht (absolutes Vetorecht) zusteht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Zuständigkeit der Bundesländer geändert werden soll, oder wenn der Bundesrat selbst betroffen ist. Wenn der Bundesrat in solchen Fällen nicht zustimmt, dann kann das Gesetz nicht in Kraft treten.

Der Bundesrat kann auch gegenüber den Mitgliedern der Bundesregierung eine Reihe von Kontrollrechten wahrnehmen. Er kann eine dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied einbringen, welches dann an diesem Tag im Plenarsaal anwesend sein muss und Rede und Antwort stehen muss. Das Regierungsmitglied bekommt (meist sehr kurzfristig) einen Fragenkatalog an Fragen, die er/sie dann beantworten muss. In meiner Zeit als Bundesrätin habe ich bereits mehrere dringliche Anfragen miterlebt.

Der Bundesrat kann auch gewisse „Wünsche“ als Entschließungsanträge einbringen. Das passiert quasi bei jeder Plenarsitzung.

Die Plenarsitzungen des Bundesrates finden in der Regel monatlich statt und sind öffentlich zugänglich. Außerdem kann man die Sitzungen via Livestream ansehen. Ich würde mich freuen, euch einmal in Wien bei einer Plenarsitzung des Bundesrates begrüßen zu können.

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