Grenzerfahrung Kinderbetreuungsgeld

Grenzgänger:innen mit kleinen Kindern in Vorarlberg können aufatmen: Das Kinderbetreuungsgeld, das für viele plötzlich gestrichen war, wird rückwirkend mit 1. Februar 2023 wieder ausbezahlt. Damit sind Mutter und Kind auch wieder versichert.

Im vergangenen Frühjahr erhielt ich einen Anruf von einer Frau, die mir ein Problem schilderte: Ihre Tochter hätte von einem Monat auf den anderen plötzlich kein Kinderbetreuungsgeld mehr bekommen, erzählte sie mir – weil ihr Mann in Liechtenstein arbeiten würde. Das hat mich stutzig gemacht und ich versprach, der Sache auf den Grund zu gehen. Es stellte sich heraus: So wie dieser jungen Familie ging es vielen in Vorarlberg.

Ohne Kinderbetreuungsgeld kein Versicherungsschutz

Grund für die plötzliche Streichung des Kinderbetreuungsgeldes war eine Weisung des Obersten Gerichtshofs, die seit Ende Februar in Kraft war. Diese hatte zur Folge, dass plötzlich zahlreichen Vorarlbergerinnen und Vorarlbergern, die zum Arbeiten in die Schweiz oder nach Liechtenstein pendeln, kein Kinderbetreuungsgeld mehr gewährt werden durfte. Das alleine wäre für die betroffenen Familien in vielen Fällen schon ein Ärgernis. Richtig problematisch war jedoch, dass mit der Streichung des Kinderbetreuungsgeldes auch der Versicherungsschutz für Mutter und Kind wegfielen. Das konnten wir so nicht hinnehmen. Ich habe die folgenschwere Weisung gleich bei der nächsten Gelegenheit im Bundesrat thematisiert. Über den Sommer hat sich zudem der Grenzgängerverband eingeschaltet und Landeshauptmann Markus Wallner hat sich der Sache ebenfalls angenommen. Offensichtlich haben wir genug Wirbel gemacht. Denn bereits im Oktober wurde die Bestimmung mit einer Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes repariert.

Novelle für Kinderbetreuungsgeldgesetz erreicht

Die Änderung tritt rückwirkend mit 1. Februar 2023 in Kraft. Sie stellt sicher, dass Familien in Vorarlberg auch dann wieder Kinderbetreuungsgeld bekommen, wenn ein oder beide Elternteile in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt sind. Ebenso haben Familien, in denen ein Elternteil in der Schweiz und der andere nicht oder nur geringfügig in Österreich erwerbstätig ist, wieder Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Auch der entsprechende Versicherungsschutz ist mit der Gesetzesnovelle wieder wirksam. Dass wir diese Änderung erreicht haben, ist für mich auch ein persönlicher Erfolg. Denn das ist einer der Hauptgründe, warum ich mich im Bundesrat engagiere: Ich möchte auch jenen Themen in Wien Gehör verschaffen, die nur Vorarlberg betreffen.

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