Die kalte Progression ist endlich Geschichte

Jahrzehntelang wurde darüber diskutiert und nun ist sie Geschichte: Die kalte Progression ist abgeschafft. „Endlich!“, denken sich da wohl die meisten – und ich kann Ihnen versichern, dazu zähle auch ich. Als es so weit war, hatte ich tatsächlich Gänsehaut. Doch fangen wir von vorne an.

Was war das Problem mit der kalten Progression? Stark vereinfacht gesagt war die kalte Progression eine schleichende Steuererhöhung. Bisher konnte es sein, dass trotz einer Gehaltserhöhung unterm Strich weniger übrig geblieben ist, weil man dadurch in eine höhere Steuerklasse gerutscht ist. Das war möglich, weil die Steuerklassen bisher von der Inflation unabhängig waren. So konnte die kalte Progression im ungünstigsten Fall die gesamte Gehaltserhöhung und mehr schlucken. Das „Teuerungs-Entlastungspaket“ schiebt diesem Effekt nun einen Riegel vor.

Was wurde gemacht? Die Abschaffung der kalten Progression ist Teil des am 20. Oktober 2022 beschlossenen „Teuerungs-Entlastungspaketes“ und seit 1. Jänner 2023 in Kraft. Das bedeutet, dass bereits dieses Jahr die Tarifgrenzen für die jeweiligen Steuerklassen der durchschnittlichen Jahresinflation angepasst werden. Dadurch bekommen die Menschen Geld zurück, das die Inflation ihnen genommen hat. Oder anders gesagt: Es bleibt mehr Netto vom Brutto.

Wer profitiert von der Abschaffung der kalten Progression? Von der Abschaffung der kalten Progression profitieren alle, vor allem aber Personen mit niedrigerem Einkommen. Das gilt für Arbeitnehmende und Pensionist:innen gleichermaßen. Nehmen wir zum Beispiel Gerda und Hans. Gerda hat einige Jahre als Sprechstundenhilfe bei einem Arzt gearbeitet und war lange Zeit zu Hause bei den Kindern. Ihre Bruttopension liegt bei 1.100 Euro. Hans war bei einer Versicherung angestellt und hat eine Pension von 1.300 Euro brutto. Bis 2026 sparen sich die beiden dank der Abschaffung der kalten Progression zusammen mindestens 2.382 Euro an Steuern.

Ein Gänsehautmoment. Viele Jahre stand die Forderung nach der Abschaffung der kalten Progression im Raum. Für mich war die Abstimmung ein absoluter Gänsehautmoment. Wie groß die Zustimmung dazu auch im Bundesrat war, zeigte sich, als der Beschluss dann endlich durch war: Es gab Applaus aus – beinahe – allen Fraktionen. Und das passiert im Bundesrat eher selten.

Tipp: Sie möchten wissen, wie hoch Ihre eigene Steuerersparnis nach Abschaffung der kalten Progression ist? Mit dem Entlastungsrechner vom Finanzministerium können Sie das ganz einfach online herausfinden: bmf.gv.at/entlastungsrechner

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